Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bauherrencheckliste.de, ggf. in Kombination mit der Anzeigenschaltung in der Nordwest-Zeitung
Die Internetplattform bauherrencheckliste.de ist eine zentrale Werbeplattform für Handwerksbetriebe und Baudienstleister aus der Region Oldenburg / Weser Ems.
Exklusiver Vermarktungspartner der bauherrencheckliste.de ist die Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.
Die Handwerksbetriebe und Baudienstleister stellen ihre Einträge eigenständig ins Netz und sind verantwortlich für die dargebotenen Inhalte. Diese sind des weiteren für Preise, Auslieferung, Garantieleistungen und alle anderen sich aus dem Geschäft ergebenden Leistungen und Garantie- bzw. Haftungsansprüche eigenverantwortlich. Es gelten im Verhältnis zu ihren Kunden die AGB der einzelnen Unternehmen.
- Dienstleistungsauftrag
- "Dienstleistungsauftrag" ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbeprofilsauf bauherrencheckliste.de ggf. in Kombination mit einer oder mehrerer Anzeigen in der Nordwest-Zeitung.
- Für den Dienstleistungsauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Teilbereichen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Leistungsumfang und Verfügbarkeit
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf dem Anmeldeformular.
- www.bauherrencheckliste.de speichert die Datenbestände während der Vertragslaufzeit. Nach Beendigung des Vertrages werden diese Daten gelöscht.
- Die Leistungen des Portals stehen 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Die Verfügbarkeit beträgt 97,5 % im Vierteljahresmittel. Bauherrencheckliste.de übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit.
- Vertragsschluss, Abruf von Anzeigen
- Der Vertrag kommt durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande.
- Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
- Ablehnungsbefugnis
- Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist.
- Rechtegewährleistung
- Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Profils und der Werbemittel erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
- Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online- und Printmedien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.
- Gewährleistung des Anbieters
- Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern)
- Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels (Online und / oder Print) hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht zur Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
- Haftung
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
- Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
- Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Geheimhaltung
- Die der bauherrencheckliste.de und der Nordwest-Zeitung zur Verfügung gestellten Informationen und Daten gelten als nicht vertraulich, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Anbieter ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Erfüllung dieses Vertrages verarbeitet und gespeichert werden. Soweit sich die bauherrencheckliste.de und/oder die Nordwest-Zeitung zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen, ist diese berechtigt, die Daten an den Dritten weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
- Salvatoresche Klausel
- Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Gültigkeit des Vertrages, dessen Bestandteil diese sind, hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für die Schließung von Regelungslücken entsprechend.
- Erfüllungsort/Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Stand: 28. Februar 2008
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Nordwest Zeitung
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